Die Erhebung von Abgaben könne mit beträchtlichem Ressourcenaufwand verbunden sein und einschlägiges juristisches Fachwissen erfordern. Die Bündelung der Abgabenerhebung durch mehrere Gemeinden in einem Gemeindeverband könne zu einer Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung beitragen. Dem seien aber (finanz)verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Eine wesentliche Grenze stelle das Grundrecht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dar.