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Leistungsort bei Online-Kursen im B2C-Bereich (Kuderer/Rattinger, SWK 17/2022, S. 742)

Artikelrundschau Juni 2022Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/460ÖStZ 2022, 475 Heft 15 und 16 v. 5.8.2022

Nach Auffassung der österr Finanzverwaltung gelte bei an Nichtunternehmer erbrachten Online-Kursen als Tätigkeitsort der Ort, an dem der Leistungsempfänger ansässig ist. Dies könne bei grenzüberschreitenden Online-Kursen auch innerhalb der EU zu Doppel- oder Nichtbesteuerung führen, wenn der jeweils andere MS diese Auffassung nicht teilt. Auch Plattformbetreiber hätten sich mit dieser Neuerung auseinanderzusetzen, um ihren Aufzeichnungs- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können.

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