Berufsrechte sehen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiere § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "... vollständig und wahrheitsgemäß ..." offenzulegen. Der Artikel informiert einerseits darüber, welche Berufsgeheimnisse auch abgabenrechtlich bedeutsam sind, andererseits über die daraus resultierenden Konsequenzen für Abgabepflichtige und Abgabenbehörde.