Unternehmensnachfolgen würden aus unterschiedlichen Gründen oft schrittweise vollzogen. Häufig erfolgten diese steuerlich unter Anwendung des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG), das für "geglückte" Übertragungen im thematisierten Kontext eines Zusammenschlusses steuerliche Vorteile vorsehe. Während nur beim Übergeber eines Betriebes (Teilbetriebes, Mitunternehmeranteiles) bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerneutraler Vorgang vorliege, thematisiert der Beitrag jene Rechtsfolgen, die für die Übertragung des "sonstigen Vermögens" vorgesehen sind, und zeigt des Weiteren Überlegungen zur Steueroptimierung auf.

