Bewerbe im Bereich des sogenannten E-Sports ("elektronischen Sports") erfreuten sich immer größerer Beliebtheit. Damit verbunden seien (mitunter emotional geführte) Debatten zur Frage, ob E-Sport als "Sport" im herkömmlichen Sinne angesehen werden könne. Die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, der E-Sport betreibe, könne auch ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weil der Gesetzgeber im EStG zuweilen an den Terminus "Sportler" anknüpfe, sei ua zu diskutieren, ob der E-Sportler eine sportliche Tätigkeit iS des Ertragsteuerrechts ausübe und ggf vom Anwendungsbereich der SportlerpauschalierungsV umfasst sein könne.

