Gewerblicher Grundstückshandel könne auch bei einer Immobilie mit mehreren Wohnungen, von denen einige verkauft wurden und andere Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, vorliegen. Auf die Finanzierung mit Eigenmitteln wie auch auf das prozentuale Verhältnis der veräußerten zu den dauerhaft vermieteten Wohnungen komme es nicht an.