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Mündliche Verhandlung (§ 274 BAO): Richtige Antragstellung und Geltendmachung von Verfahrensfehlern (Loser, ÖStZ 2019/736, S. 607)

Artikelrundschau November 2019(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/21ÖStZ 2020, 47 Heft 1 und 2 v. 5.2.2020

Ein Erkenntnis des VwGH zeige lehrbuchhaft auf, wann ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung richtiggestellt worden und wie ein Verfahrensfehler zu rügen sei, wenn das Verwaltungsgericht die richtig beantragte mündliche Verhandlung nicht durchgeführt habe.

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