Deutschland werde, beginnend mit 2020, ebenso wie Österreich eine technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen bei Registrierkassen vorschreiben. Das Gesetz sei bereits 2016 beschlossen worden. Viele Unklarheiten seien erst nach der im August veröffentlichten Fassung der DSFinV-K klargestellt geworden. Viele Anforderungen ähnelten der österr RKSV, wenngleich die deutschen Vorschriften wesentlich umfassender seien.