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Gruppenbesteuerung, neue Gruppenbildung nach Auflösung durch Verschmelzung (Upstream-Merger)

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2019/870ÖStZ 2019, 669 Heft 24 v. 20.12.2019

KStG 1988: § 9 Abs 5

VwGH 15. 5. 2019, Ra 2018/13/0029 bis 0036

Im Vorerk bejahte der VwGH die Frage, ob die im Jahr 2010 durchgeführte Verschmelzung eines Gruppenträgers (einer Aktiengesellschaft) auf eine gruppenfremde GmbH im Rahmen eines Upstream-Mergers zur Beendigung einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG geführt hat (vgl VwGH 28. 6. 2018, Ro 2014/13/0015).

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