KStG 1988: § 9 Abs 5
VwGH 15. 5. 2019, Ra 2018/13/0029 bis 0036
Im Vorerk bejahte der VwGH die Frage, ob die im Jahr 2010 durchgeführte Verschmelzung eines Gruppenträgers (einer Aktiengesellschaft) auf eine gruppenfremde GmbH im Rahmen eines Upstream-Mergers zur Beendigung einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG geführt hat (vgl VwGH 28. 6. 2018, Ro 2014/13/0015).

