UStG 1994: § 1 Abs 1
VwGH 30. 4. 2019, Ra 2017/15/0071
Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht iS einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerrechtlich eine Lieferung dar (vgl Ruppe/Achatz, UStG5, § 3 Tz 135).

