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Zollrechtlicher Ausführerbegriff und umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung (Bieber/Pichler, RdW 2019/564, S. 704)

Artikelrundschau Oktober - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/829ÖStZ 2019, 647 Heft 23 v. 6.12.2019

Bei der Ausfuhr von Waren sei aus zollrechtlicher Sicht die Bestimmung des Ausführers und die korrekte Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung von zentraler Bedeutung. Der Ausführerbegriff sei mit BMF-Erlass vom 5. 6. 2019 stärker auf die Anforderungen der Praxis zugeschnitten worden. Der Beitrag skizziert zunächst die zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen des Ausführerbegriffs und der Ausfuhrlieferung sowie die Inhalte des BMF-Erlasses. Das Fallprüfungsschema zur Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers soll zudem anhand eines Beispiels zu Reihengeschäften näher erläutert werden.

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