Bei der Ausfuhr von Waren sei aus zollrechtlicher Sicht die Bestimmung des Ausführers und die korrekte Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung von zentraler Bedeutung. Der Ausführerbegriff sei mit BMF-Erlass vom 5. 6. 2019 stärker auf die Anforderungen der Praxis zugeschnitten worden. Der Beitrag skizziert zunächst die zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen des Ausführerbegriffs und der Ausfuhrlieferung sowie die Inhalte des BMF-Erlasses. Das Fallprüfungsschema zur Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers soll zudem anhand eines Beispiels zu Reihengeschäften näher erläutert werden.

