Vermietet die Gesellschaft eine Immobilie an ihren Gesellschafter, werde ein Mietverhältnis abgeschlossen, sodass synallagmatisch die Vermietung gegen Zahlung eines Entgeltes erfolge. Fraglich sei, ob das Entgelt eine bestimmte Höhe erreichen muss, um von einer unternehmerischen Tätigkeit ausgehen zu können oder ob ein marktunüblich niedriges Entgelt den Vorsteuerabzug verhindere. Prodinger würdigt dazu neue Judikatur des VwGH.

