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Wertersatzstrafe und gemeiner Wert: BFG bestätigt Kritik an OGH und VwGH (Doralt, BFGjournal 10/2019, S. 407)

Artikelrundschau Oktober - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/824ÖStZ 2019, 646 Heft 23 v. 6.12.2019

Rascher als zu erwarten, habe das BFG die Kritik an der Rechtsprechung des OGH und des VwGH zur Wertersatzstrafe bzw zum gemeinen Wert aufgegriffen und bestätigt. Entgegen der Rechtsprechung der Höchstgerichte bemesse sich nach der Entscheidung des BFG die Wertersatzstrafe (wie auch der gemeine Wert) nicht vom Händlerverkaufspreis, sondern vom Einzelverkaufspreis, den die Behörde beim Verfall erzielt hätte.

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