Entscheidet ein Abgabepflichtiger anlässlich der Einbringung einer Beschwerde, die dem Bescheid zugrundeliegende Abgabe nicht zu entrichten, stelle sich bei Auseinanderfallen des Fälligkeitstages und dem Ende der Beschwerdefrist die Frage des richtigen verfahrensrechtlichen Instrumentariums zur Erlangung eines Zahlungsaufschubs. Die Autoren verdeutlichen anhand eines Praxisfalles die bestehenden Rechtsschutzlücken bzw -defizite.

