Der Autor erörtert, ob die Zurücknahme einer Beschwerde auch zulässig ist, wenn bereits eine Beschwerdevorentscheidung (BVE) vorliegt, und welche Auswirkungen diese Zurücknahme hat. Durch die fristgerechte Stellung eines Vorlageantrags könne eine durch die BVE erfolgte Verböserung rückgängig gemacht werden. Als Folge der Zurückziehung der Beschwerde lebe der ursprüngliche Bescheid wieder auf und trete gleichzeitig die BVE außer Kraft. Diese mache innerhalb Jahresfrist keinen Sinn, weil die Zurücknahme der Beschwerde die Abgabenbehörde nicht hindere, den ursprünglichen Bescheid abzuändern oder aufzuheben.

