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Zurücknahme einer Beschwerde bei Vorliegen einer Beschwerdevorentscheidung (Loser, BA, ÖStZ 2019/663, S. 489)

Artikelrundschau Oktober - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/822ÖStZ 2019, 646 Heft 23 v. 6.12.2019

Der Autor erörtert, ob die Zurücknahme einer Beschwerde auch zulässig ist, wenn bereits eine Beschwerdevorentscheidung (BVE) vorliegt, und welche Auswirkungen diese Zurücknahme hat. Durch die fristgerechte Stellung eines Vorlageantrags könne eine durch die BVE erfolgte Verböserung rückgängig gemacht werden. Als Folge der Zurückziehung der Beschwerde lebe der ursprüngliche Bescheid wieder auf und trete gleichzeitig die BVE außer Kraft. Diese mache innerhalb Jahresfrist keinen Sinn, weil die Zurücknahme der Beschwerde die Abgabenbehörde nicht hindere, den ursprünglichen Bescheid abzuändern oder aufzuheben.

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