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Die Organisationsreform der österreichischen Finanzverwaltung im Überblick (Rzeszut/Pirringer, SWK 28/2019, S. 1138)

Artikelrundschau Oktober - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/807ÖStZ 2019, 644 Heft 23 v. 6.12.2019

Die österr Finanzverwaltung wird durch das FORG mit 1. 7. 2020 neu strukturiert. Die Reform führe zu einer Zentralisierung und Konzentrierung der Agenden der bisher 40 Finanzämter auf zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit, dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen des Finanzamtes Österreich. Die neun bestehenden Zollämter werden ebenfalls zu einem bundesweit zuständigen Zollamt Österreich zusammengeführt. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde wird das Amt für Betrugsbekämpfung errichtet. Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, der bereits mit 1. 1. 2020 eingerichtet sein muss.

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