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Besteuerung von Verzugszinsen aus Ansprüchen nach § 83 GmbHG/§ 56 AktG? (Wiegele, ecolex 9/2019, S. 748)

Artikelrundschau September 2019Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/788ÖStZ 2019, 618 Heft 22 v. 26.11.2019

Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr würden vermehrt gerichtlich geltend gemacht und seien in der Folge Gegenstand höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Damit einhergehend wachse die Sensibilität von Beratern und Unternehmern. In der Beratungspraxis werde die Sanierung solcher Verstöße und damit die steuerliche Behandlung einschlägiger Sanierungsschritte immer wichtiger. Dennoch wurde die steuerliche Behandlung von Verzugszinsen, welche aus dem gesellschaftsrechtlichen Rückforderungsanspruch entstehen, bislang kaum beleuchtet.

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