Der VwGH habe sich kürzlich mit der steuerlichen Behandlung von Fremdkapital bei der Abspaltung eines betriebszugehörigen Kapitalanteils im Rahmen einer Teilbetriebsabspaltung befasst und entschieden, dass das Wahlrecht zur Zurückbehaltung von Fremdkapital bei Beteiligungen, die als Teil eines (Teil-)Betriebs übertragen werden, nicht anzuwenden sei.

