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Werbungskosten ex post und ex ante (Beiser, SWK 25/2019, S. 1033)

Artikelrundschau September 2019Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/777ÖStZ 2019, 617 Heft 22 v. 26.11.2019

Werbungskosten können ebenso wie Betriebsausgaben vor oder nach einer Erzielung von Einnahmen anfallen (abfließen). Das objektive Nettoprinzip erfordere die Abzugsfähigkeit im einen wie im anderen Fall.

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