Erbringe ein Finanzdienstleister Finanzberatungsleistungen, um einen Share Deal seines Auftraggebers mit einem fremden Dritten zu ermöglichen, stelle sich die Frage, ob diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerbefreit nach § 6 Abs 1 Z 8 lit g UStG sind. Der Beitrag behandelt diese Frage anhand eines Beispiels.

