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Gruppenantrag - Antragstellung innerhalb eines Kalendermonats nach Unterfertigung (Ehgartner, BFGjournal 11/2017, S. 407)

ArtikelrundschauKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2018/67ÖStZ 2018, 31 Heft 1 und 2 v. 24.1.2018

Ein Gruppenantrag sei innerhalb eines Kalendermonats nach der Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters zu stellen. Die dementsprechenden Formvorschriften seien genau einzuhalten. Bei verspäteter Einreichung des Gruppenantrags komme daher eine Unternehmensgruppe auch für ein späteres Jahr nicht zustande.

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