Der Nationalrat habe beschlossen, dass Verträge über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren befreit seien. Mit Ablauf des Tages der Verlautbarung im BGBl sei die Errichtung von Urkunden über Wohnungsmieten nicht mehr gebührenpflichtig, selbst wenn der Mietvertrag noch aus dem Zeitraum davor stamme.