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Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen (Schrank/Stücklberger, SWK 32/2017, S. 1361)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2018/23ÖStZ 2018, 27 Heft 1 und 2 v. 24.1.2018

Nach der StPO stehe es der Staatsanwaltschaft offen, als Anklägerin im Hauptverfahren Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen zu beantragen. Dieses Recht komme auch Privatanklägern zu. Mit einer (strafrechtlichen) Privatanklage hätten Unternehmen bei überschaubarem Kostenrisiko umfassende Möglichkeiten, durch Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen Informationen über Mitbewerber zu erlangen. Auch zur Absicherung vermögensrechtlicher Ansprüche könne die Privatanklage ein taugliches Mittel sein.

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