Für Arbeitnehmer, die mit dem Privatauto dienstlich unterwegs seien, werde von Arbeitgebern öfters eine sog "Dienstreisekasko" abgeschlossen. Typisch sei dabei, dass der Arbeitgeber zugleich Versicherungsnehmer und Prämienzahler und der Arbeitnehmer der "Begünstigte" sei. Die Frage, ob diese Prämien für den Arbeitnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen, hat sich das BFG mit der E RV/2100352/2013 v 17. 5. 2017 angesehen.