Die Erbschaft von Kapitalvermögen löse zwar keine Verkehrsteuer aus, weil die Erbschaftssteuer nicht mehr erhoben wird. Die Erbschaft könne dennoch steuerliche Folgen aufweisen, weil die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 eingeführte Kursgewinnbesteuerung auch durch die Erbschaft ausgelöst werden könne.