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Erbschaft mit Kapitalvermögen (Marschner, SWK 28/2017, S. 1192)

Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil IINichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/938ÖStZ 2017, 669 Heft 24 v. 20.12.2017

Die Erbschaft von Kapitalvermögen löse zwar keine Verkehrsteuer aus, weil die Erbschaftssteuer nicht mehr erhoben wird. Die Erbschaft könne dennoch steuerliche Folgen aufweisen, weil die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 eingeführte Kursgewinnbesteuerung auch durch die Erbschaft ausgelöst werden könne.

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