Die Erwartungen der Sanierungsbeteiligten an das IRÄG 2010 seien hoch gewesen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stelle sich die Frage, inwieweit die Sanierung insolventer Unternehmen, etwa durch eine frühzeitige Insolvenzeröffnung, tatsächlich erleichtert wurde. Empirische Untersuchungen zeigten, dass die Antragstellung noch immer zu spät erfolge.