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Einbringungen von Gebäuden ohne Grund und Boden (Beiser, SWK 29/2017, S. 1242)

Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil IIKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/926ÖStZ 2017, 668 Heft 24 v. 20.12.2017

Werden Betriebe von natürlichen Personen (Einzel- oder Mitunternehmern) in eine GmbH (übernehmende Körperschaft) eingebracht, stelle sich in vielen Fällen die Frage, ob bebaute Grundstücke zurückbehalten oder eingebracht oder ob nur Gebäude ohne Grund und Boden auf die übernehmende Körperschaft übertragen werden sollen.

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