Werden Betriebe von natürlichen Personen (Einzel- oder Mitunternehmern) in eine GmbH (übernehmende Körperschaft) eingebracht, stelle sich in vielen Fällen die Frage, ob bebaute Grundstücke zurückbehalten oder eingebracht oder ob nur Gebäude ohne Grund und Boden auf die übernehmende Körperschaft übertragen werden sollen.