Der VwGH habe sich mit den Voraussetzungen für die Einbringung eines Gebäudes im Wege einer Einräumung eines Baurechts in eine GmbH anlässlich der Zurückbehaltung des Grund und Bodens auseinandergesetzt. Das vereinbarte Baurecht müsse entgegen der Ansicht des VwGH am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages (noch) nicht im Grundbuch eingetragen sein, damit das Betriebsgebäude im Rahmen einer Einbringung übertragen werden könne.