Im Projektbericht über die Evaluierung der Forschungsprämie gem § 108c EStG vom März 2017 würde die wichtige Bedeutung der F&E-Förderung für die Standortattraktivität Ö betont. Die Bündelung des Wissens bzw die im Zuge der F&E-Aktivitäten gewonnenen Innovationen sollen sich positiv auf das ö Wirtschaftswachstum auswirken. Diesem Sinn und Zweck der Forschungsförderung laufe die aktuelle Außenprüfungspraxis zuwider, indem sie den im § 108c EStG normierten "Inlandsbezug" uE zu extensiv auslegt. F&E-Aufwendungen, die in einer ausländischen temporären Betriebsstätte anfallen, sollten nach Ansicht der Außenprüfung nicht gem § 108c EStG förderungswürdig sein. Der Autor will aufzeigen, dass diese Auslegung nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Darüber hinaus werden weitere Argumente vorgebracht, warum der generelle Ausschluss von Forschungsprämien iZm temporären Betriebsstätten auf Basis nationaler Bestimmungen nicht rechtmäßig ist.