Mit dem StRefG 2015/16 sei das Abzugsverbot für Aufwendungen und Ausgaben iZm Grundstücksveräußerungen gelockert worden. Nach derzeit gültiger Rechtslage bestehe ein Abzugsverbot nur dann, wenn der besondere Steuersatz angewendet werde. Im Beitrag wird untersucht, inwieweit nach geltender Rechtslage bei privaten Grundstücksveräußerungen Werbungskosten abgezogen werden können.