Der EuGH habe sich jüngst erneut mit einem Reihengeschäft und der Frage beschäftigt, welche der (im Anlassfall) beiden Lieferungen als ig Lieferung steuerfrei ist. Das Urteil behandle einen besonders gelagerten Sachverhalt. Die Vereinfachungsregelungen des Dreiecksgeschäfts könnten auch bei Abholung durch den mittleren Unternehmer weiterhin anwendbar bleiben.