Kraftfahrzeug-Zulassungssteuern wie die ö NoVA werden einmalig pro Kfz erhoben und sind damit für die gesamte "Lebensdauer" des Fahrzeugs abgegolten. Werden gebrauchte Kraftfahrzeuge exportiert, werde die im Restwert enthaltene Zulassungssteuer auf Antrag vergütet. Ein EuGH-Urteil zeige, dass dieses Vergütungsmodell den unionsrechtlichen Vorgaben nicht genüge. In Ö bestehe erheblicher Anpassungsbedarf bei der NoVA.