In den mit Spannung erwarteten Urteilen in den Rs DNB Banka, Aviva und Kommission/Deutschland zur Auslegung der Zusammenschlussbefreiung komme der EuGH zum Ergebnis, dass die Steuerbefreiung nur die selbstständigen Zusammenschlüsse von Personen erfasst, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. Zudem sei eine Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen richtlinienwidrig. Für Österreich sei ein legistischer Anpassungsbedarf gegeben.