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Einkommenszurechnung in Organschaftsfällen (Eversloh, RdW 2017/532, S. 723)

Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/878ÖStZ 2017, 638 Heft 23 v. 13.12.2017

In Organschaftsfällen sei das Einkommen dem Organträger zuzurechnen (§ 14 Abs 1 Nr 5 KStG). Immer noch nicht geklärt sei, an welcher Stelle diese Zurechnung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgen müsse - auf der Ebene der Gewinnermittlung oder bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bzw des Gesamtbetrags der Einkünfte des Organträgers. Zu dieser Frage habe nunmehr der BFH in den beiden - im Wesentlichen inhaltsgleichen - Urteilen vom 12. 10. 2016, I R 92/12 und I R 93/12, Stellung bezogen. Es handelt sich um eine grundsätzliche Fragestellung mit Folgen, die weit über den Einzelfall hinausgehen.

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