Zur Verbesserung der Transparenz wurde auf EU-Ebene der automatische Informationsaustausch in Bezug auf grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung ausgedehnt. In Österreich werden die Vorgaben der EU-Amtshilferichtlinie mithilfe des EU-Amtshilfegesetzes umgesetzt. In diesem Beitrag werden die entsprechenden gesetzlichen Neuerungen behandelt sowie eine Gegenüberstellung mit dem vergleichbaren Informationsaustausch über Rulings nach dem Konzept der OECD/G20 vorgenommen.