Eigentlich zielt das EU-AbgÄG 2016, BGBl I 2016/77, auf die von Österreich unterstützten Bemühungen der EU und OECD/G20 zur Unterbindung von Steuerfluchtpraktiken international agierender Konzerne durch eine Verbesserung der Transparenz gegenüber den betroffenen Finanzverwaltungen im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs sowie die auf österreichischer Ebene noch fehlende Vereinheitlichung der Verrechnungspreisdokumentation ab (siehe ÖStZ 2016/433 und ÖStZ 2016/518). Um rechtzeitig vor dem Sommer Lockerungen bei der Registrierkassenpflicht und mehr Praktikabilität für Vereine, Blaulichtorganisationen und die Gastronomie zu schaffen, nahmen SPÖ und ÖVP im Finanzausschuss die Debatte zum EU-AbgÄG 2016 darüber hinaus zum Anlass, einen Zusatzantrag betr EStG, KStG und BAO einzubringen (siehe ÖStZ 2016/552).