Im Erkenntnis vom 30. 6. 2014, RV/2100744/2013, hatte sich das BFG mit der Frage zu beschäftigen, ob die Bildung einer Unternehmensgruppe mit einer Liebhabereigesellschaft als einzigem Gruppenmitglied zulässig ist. Nachdem das Gericht dabei der von der herrschenden Lehre vertretenen Auffassung nicht folgte, geht der vorliegende Beitrag - nach einer Darstellung der Entscheidung und den darin getroffenen Aussagen - der Frage nach, ob die tatbestandlichen Anforderungen sowie die Rechtsfolgen der Gruppenbesteuerung der Gruppenmitgliedschaft einer Liebhabereigesellschaft entgegenstehen.

