Mit E vom 26. 3. 2015, 2013/17/0093, habe der VwGH eine Klarstellung hinsichtlich der Werbeabgabe bei Prospektwerbung gebracht. Die Produkteinschaltung von Lieferanten in Werbematerialien von Handelsunternehmen stelle eine Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen iSd WerbeAbgG dar. Wird ein Entgelt bezahlt, unterliege dieses der Werbeabgabe - unabhängig davon, ob eine werbeabgabepflichtige Verteilung durch ein Verteilungsunternehmen erfolgt.

