(Krassnig, SWK 17/2013, S. 779)
Im Zuge des 1. StabG 2012 wurde die Immobilienbesteuerung reformiert. Vom Gesetzgeber sei noch nicht berücksichtigt worden, dass mit der Abschaffung der Spekulationsfrist bei privaten Grundstücksveräußerungen auch der Rechtfertigungsgrund für den unangemessen niedrigen AfA-Satz in der Höhe von 1,5 % bei Gebäuden im Bereich der Vermietung und Verpachtung weggefallen sei.