(Ludwig, FJ 6/2013, S. 187)
In den sogenannten "Karussellbetrug" können auch seriös arbeitende Unternehmen verwickelt sein, die in Folge einen Vorsteuerabzug für diese Erwerbe verlieren können, obwohl sie bei diesen Umsatzgeschäften in gutem Glauben handelten. Der Autor setzt sich mit dieser Problematik näher auseinander.