(Bachl, ecolex 6/2013, S. 560)
Mit Urteil v 21. 2. 2012 in der Rs Wolfram Becker (C-104/12 ) hat der EuGH den Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungsleistungen zugunsten des Unternehmers und seiner Organe abgelehnt. Im Beitrag werden die wesentlichen Aussagen des Urteils dargestellt und dessen Konsequenzen erörtert.