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Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageÖStZ 2013/645ÖStZ 2013, 373 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

(Bachl, ecolex 6/2013, S. 560)

Mit Urteil v 21. 2. 2012 in der Rs Wolfram Becker (C-104/12 ) hat der EuGH den Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungsleistungen zugunsten des Unternehmers und seiner Organe abgelehnt. Im Beitrag werden die wesentlichen Aussagen des Urteils dargestellt und dessen Konsequenzen erörtert.

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