EStG 1988: § 108 e, § 6
VwGH 20. 5. 2010, 2007/15/0153
Die Anschaffungskosten umfassen nicht nur den Kaufpreis, sondern auch alle sonstigen durch den Erwerb des Wirtschaftsguts entstandenen Ausgaben, zu denen auch jene Kosten gehören, die nach der Anschaffung aufgewendet werden, um das angeschaffte Wirtschaftsgut für den Betrieb nutzbar zu machen (vgl zB VwGH 19. 4. 2006, 2001/13/0294).

