(Hilpold, SWI 5/2010, S. 220)
In Italien ist im Jahr 2009 eine neue Fluchtgeldregelung, die sog. Schutzschildregelung (steuerlicher Schutzschild III) aufgelegt worden. Auf dieser Grundlage kann illegal im Ausland gehaltenes Vermögen gegen Leistung einer Abfindungszahlung von 5 % nach Italien rückgeführt werden (tatsächlich oder auch nur im Erklärungswege). Im Beitrag werden die Amnestiewirkungen jenseits des Steuerrechts analysiert.