(Pülzl, SWK 31/2007, S 841)
Die Rz 4116b der EStR sieht für unselbständig tätige Krankenhausärzte im Fall der Inanspruchnahme der Basispauschalierung für Sonderklassegebühren iSd § 22 Z 1 lit b letzter Satz EStG eine anteilige Kürzung der aus der einheitlichen Tätigkeit erwachsenden Werbungskosten vor. Pülzl erscheint diese Regelung steuersystematisch entbehrlich.

