(Gaier, SWK 33/2007, S 918)
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde ein § 14a GebG geschaffen, wonach der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wird, zur Abgeltung der Inflation die festen Gebührensätze des § 14 einmal jährlich im Verordnungsweg zu erhöhen. Der Beitrag erhebt dagegen zahlreiche verfassungsrechtliche und sonstige Bedenken.

