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Die Auswirkungen der EuGH-Rsp auf die Besteuerung von gemeinnützigen Institutionen

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2008/54ÖStZ 2008, 21 Heft 1 und 2 v. 15.1.2008

(Petritz, RdW 2007/715, S. 705)

Zusammenfassend hält der Autor fest, dass die Vorschrift des § 8 Abs 3 lit a ErbStG entgegen der Meinung des UFS Graz in seiner Berufungsentscheidung vom 28. 8. 2007, RV/0107-G/03, sehr wohl aus europarechtlicher Sicht bedenklich sei. Für anhängige Verfahren weist er nochmals darauf hin, dass sE überzeugende Argumente für einen Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Vorgaben bestehen.

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