(Majcen, SWK 33/2007, S 906)
Im Beitrag wird erläutert, wie der österr Gesetzgeber den Auftrag, jene Sondervermögen zu bestimmen, deren Verwaltung USt-frei sein soll, durch Novellierung von § 6 Abs 1 Z 8 lit i UStG umgesetzt hat, und ob er damit eine gänzliche umsatzsteuerliche Gleichbehandlung des Verwaltens EU-konformer Fonds und nicht EU-konformer Fonds erreicht hat.

