(Strunz, SWK 33/2007, S 903)
Der EuGH hat festgestellt, dass der Alleingesellschafter und einzige Geschäftsführer einer GmbH aufgrund der Tätigkeiten für die Gesellschaft nicht als Steuerpflichtiger iSd 6. MWSt-RL anzusehen ist. Die Arbeiten, die dem Arbeitsvertrag mit der GmbH zugrunde liegen, werden im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft ausgeführt.

