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Beteiligungsumfang des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht entscheidend für Unternehmereigenschaft

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2008/47ÖStZ 2008, 21 Heft 1 und 2 v. 15.1.2008

(Strunz, SWK 33/2007, S 903)

Der EuGH hat festgestellt, dass der Alleingesellschafter und einzige Geschäftsführer einer GmbH aufgrund der Tätigkeiten für die Gesellschaft nicht als Steuerpflichtiger iSd 6. MWSt-RL anzusehen ist. Die Arbeiten, die dem Arbeitsvertrag mit der GmbH zugrunde liegen, werden im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft ausgeführt.

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