Durch einen Erlass werden klarstellende Regelungen über den zeitlichen Anwendungsbereich der EAS 2891 hinsichtlich der Auswirkungen des „AOA“ (Authorized OECD Approach) auf die Auslegung des Art 7 der OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommen in Bezug auf die grenzüberschreitende Kapitalaufteilung, wenn österreichische Unternehmen inländische Finanzierungskapitalgesellschaften mit Finanzierungsbetriebsstätten im Ausland unterhalten, getroffen.

