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Anwendung der EAS 2891 betreffend Finanzierungsbetriebsstätten

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/6ÖStZ 2008, 3 Heft 1 und 2 v. 15.1.2008

Durch einen Erlass werden klarstellende Regelungen über den zeitlichen Anwendungsbereich der EAS 2891 hinsichtlich der Auswirkungen des „AOA“ (Authorized OECD Approach) auf die Auslegung des Art 7 der OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommen in Bezug auf die grenzüberschreitende Kapitalaufteilung, wenn österreichische Unternehmen inländische Finanzierungskapitalgesellschaften mit Finanzierungsbetriebsstätten im Ausland unterhalten, getroffen.

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